Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt ( BMU ) werden auch 2016 wieder LED-Umrüstungen gefördert. Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten ( Innen-und Hallenbeleuchtung ) 50% CO2 einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis zu 30%, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Hier die Eckpunkte :
Förderfenster Antragstellung 01.10.2015 - 31.03.2016
01.07.2016 - 30.09.2016
01.01.2017 - 31.03.2017
01.07.2017 - 30.09.2017
Was wird gefördert ? Sanierungsprojekte in der Innen- und Hallenbeleuchtung, bei denen durch den Einsatz von LED-Beleuchtungstechnik sowie Steuer- und Regelsystemen eine CO2-Reduzierung von mindestens 50% erreicht wird.
Wer wird gefördert ? Kommunen und kommunale Verbünde sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Unternehmen, kulturelle und Behinderteneinrichtungen.
Wie viel wird gefördert ? Es wird ein Zuschuss von 30% auf die Gesamtinvestition ( inklusiv Montage ) gezahlt. Er beträgt mindestens 5000 €. Somit ist bei 70% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 16.667 €.
Wo muss der Antrag eingereicht werden ? Die Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie und kümmern uns um alles.
Der Antrag :
Schritt 1 : Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlage
Schritt 2 : Lichtplanung und Effizienznachweis
Schritt 3 : Erarbeiten des Excel-Antragsformulars
Schritt 4 : Antrag Easy Online
Schritt 5 : Einreichen des Antrags in den oben angeführten Zeiträumen
Schritt 6 : Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung sowie der gesamten Abwicklung der BMU-Maßnahme, bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.