Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt ( BMU ) werden auch 2016 wieder LED-Umrüstungen ( Außenbeleuchtung ) gefördert, wobei es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung gibt :
Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten 70% CO2 ohne den Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis 20%, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten mindestens 80% CO2 mit dem Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis zu 25%, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Hier die Eckpunkte :
Förderfenster Antragstellung 01.10.2015 - 31.03.2016
01.07.2016 - 30.09.2016
01.01.2017 - 31.03.2017
01.07.2017 - 30.09.2017
Was wird gefördert ? Der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik ( bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung ) sowie die Installation einer Tageslicht abhängigen Regelung- und Steuerungstechnik und einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll-Beleuchtungsstärken. Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Kabelübergangskästen, Lichtmasten und deren Verkabelung.
Wer wird gefördert ? Kommunen und kommunale Verbünde sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Unternehmen, kulturelle und Behinderteneinrichtungen.
Wie viel wird gefördert ? Es wird ein Zuschuss von 20 bzw. 25% auf die Gesamtinvestition ( inklusiv Montage ) gezahlt, der Förderbetrag beträgt mindestens 5000 €. Somit ist bei 80% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 25.000 € und bei 75% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 20.000 €.
Wo muss der Antrag eingereicht werden ? Die Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie und kümmern uns um alles.
Der Antrag :
Schritt 1 : Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlage
Schritt 2 : Lichtplanung und Effizienznachweis
Schritt 3 : Erarbeiten des Excel-Antragsformulars
Schritt 4 : Antrag Easy Online
Schritt 5 : Einreichen des Antrags in den oben angeführten Zeiträumen
Schritt 6 : Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung sowie der gesamten Abwicklung der BMU-Maßnahme, bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.
Anmerkungen :
Für einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Anträgen von Landkreisen mit ihren Kommunen ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung beizufügen.