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Aktualisiert : 09.05.17

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BMU 2016

Mit dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt ( BMU ) werden auch 2016 wieder LED-Umrüstungen ( Außenbeleuchtung ) gefördert, wobei es zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung gibt :

 

Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten  70% CO2 ohne den Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis 20%, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Wer bei kommunalen LED-Sanierungsprojekten mindestens 80% CO2 mit dem Einsatz von Steuer- und Regelungstechnik einspart, erhält für die neue Beleuchtungsanlage einen Zuschuss von bis zu 25%, der nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Hier die Eckpunkte :

 

Förderfenster Antragstellung     01.10.2015 - 31.03.2016

                                                       01.07.2016 - 30.09.2016

                                                       01.01.2017 - 31.03.2017

                                                       01.07.2017 - 30.09.2017 

 

Was wird gefördert ?     Der Einbau von kompletter hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik ( bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung ) sowie die Installation einer Tageslicht abhängigen Regelung- und Steuerungstechnik und einer zonenweisen Zu- und Abschaltung von Leuchten in Abhängigkeit von den Soll-Beleuchtungsstärken. Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Kabelübergangskästen, Lichtmasten und deren Verkabelung.  

 

Wer wird gefördert ?     Kommunen und kommunale Verbünde sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Unternehmen, kulturelle und Behinderteneinrichtungen.

 

Wie viel wird gefördert ?     Es wird ein Zuschuss von 20 bzw. 25% auf die Gesamtinvestition ( inklusiv Montage ) gezahlt, der Förderbetrag beträgt mindestens 5000 €. Somit ist bei 80% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 25.000 € und bei 75% Eigenanteil die Mindestprojektgröße 20.000 €.

 

Wo muss der Antrag eingereicht werden ?     Die Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie und kümmern uns um alles. 

 

Der Antrag :

 

Schritt 1 :  Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlage

 

Schritt 2 :  Lichtplanung und Effizienznachweis

 

Schritt 3 :  Erarbeiten des Excel-Antragsformulars

 

Schritt 4 :  Antrag Easy Online

 

Schritt 5 :  Einreichen des Antrags in den oben angeführten Zeiträumen

 

Schritt 6 :  Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung sowie der gesamten Abwicklung der BMU-Maßnahme, bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon.

 

 Anmerkungen :

 

Für einen Zusammenschluss von Antragstellern sowie bei Anträgen von Landkreisen mit ihren Kommunen ist dem Antrag eine Kooperationsvereinbarung beizufügen.